Stimmt Ihr Kündigungsbutton nicht, gilt keine Ihrer Laufzeiten mehr.
§ 312k Abs. 6 BGB — und zwar für Ihren gesamten Bestand, nicht erst für den nächsten Neukunden.
Schade, dass Sie gehen wollen
Legen Sie Ihre Mitgliedschaft still, statt sie zu beenden — Ihre Konditionen bleiben.
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Vertrag: Mitgliedschaft Premium, 29,00 € pro Monat
Art der Kündigung
Zeitpunkt der Beendigung
Nachbau der ausgelieferten Seite — Angaben zum Vertrag, Art der Kündigung, Beendigungszeitpunkt, ein Knopf. Sonst nichts.
Selbsttest
Sechs Fragen an Ihren Kündigungsweg.
Haken Sie an, was Sie mit Ja beantworten können — jede Frage ist eine Anforderung aus § 312k.
Gehen Sie die Punkte durch. Jeder einzelne, den Sie nicht mit Ja beantworten können, genügt für die Rechtsfolge aus Absatz 6.
Was Fairout daran ändertOrientierung, keine Prüfung Ihres Auftritts, keine Rechtsberatung.
Was sich am 16. Juli 2026 geändert hat
Die Bestätigungsseite darf nichts mehr enthalten außer der Kündigung.
Kein Rabatt, kein „Lieber pausieren?", keine Grundabfrage. Der BGH hat entschieden, dass § 312k den zulässigen Inhalt abschließend regelt — eine Abwägung, ob ein Angebot wenig genug stört, gibt es nicht.
Die Laufzeit fällt weg
Jeder Verbraucher kann fristlos kündigen — auch der, der letzte Woche zwölf Monate gebucht hat.
Verbände klagen, nicht Kunden
Abmahnfähig ohne betroffenen Kunden und ohne bezifferten Schaden.
Es wird breiter, nicht enger
Der Digital Fairness Act vereinheitlicht die Regeln europaweit. Wer jetzt umbaut, baut nicht zweimal.
Der Fall und der Wortlaut des Urteils
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Fitnesskette FitX geklagt. Wer dort „Vertrag kündigen" anklickte, sah zuerst einen orangefarbenen Button „Vertrag im Selfservice pausieren", darunter ein Stimmungsbild — und erst danach das Kündigungsformular.
Die Bestätigungsseite darf keine über die erforderlichen Angaben einschließlich der Bestätigungsschaltfläche hinausgehenden Angaben, Angebote oder Informationen enthalten. Sie dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung.
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 128/2026
Gilt das für mich?
§ 312k greift bei entgeltlichen Dauerschuldverhältnissen mit Verbrauchern, wenn der Vertrag über eine Webseite geschlossen werden kann — die bloße Möglichkeit genügt. Online-Kurse, Mitglieder-Communities, Content-Abos, Software-Abos, Studio- und Vereinsmitgliedschaften: ja. Ausgenommen sind reine B2B-Verträge und Finanzdienstleistungen.
So funktioniert es
Sie ändern ein Link-Ziel. Den Rest übernehmen wir.
Kein iFrame, kein Skript, kein Umbau Ihres Kundenbereichs. Seite, Bestätigung, Ausführung beim Zahlungsanbieter und Protokoll laufen bei uns.
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Schritt 1
Abo-System verbinden
Stripe und WooCommerce per Klick, ohne Schlüssel abzutippen. Mollie, GoCardless, Recharge und Mighty Networks sind angebunden.
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Schritt 2
Kündigen-Link umbiegen
Eine Zeile in Ihrem Kundenbereich. Die Seite trägt Ihren Namen, Ihre Farbe, Ihr Logo — mehr Gestaltung sieht das Gesetz dort nicht vor.
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Schritt 3
Läuft
Die Kündigung wird beim Anbieter tatsächlich ausgeführt, die Bestätigung geht raus, jede Aktion ist protokolliert.
Was der Paragraf verlangt — und wo es bei uns sitzt
| Anforderung | Fundstelle | In Fairout |
|---|---|---|
| Schaltfläche „Verträge hier kündigen", ständig verfügbar | Abs. 2 S. 1 | Fertiges Snippet für Ihren Kundenbereich; öffentlicher Einstieg ohne Login in Vorbereitung |
| Bestätigungsseite ohne weitere Inhalte | Abs. 2 · I ZR 200/25 | Die Seite kennt keinen Angebotsschritt. Technisch nicht konfigurierbar. |
| Angaben zur Art der Kündigung und zum Beendigungszeitpunkt | Abs. 2 Nr. 1 | Ordentlich oder außerordentlich, Zeitpunkt wählbar statt fest aufs Periodenende gesetzt |
| Bestätigungsschaltfläche, eindeutig beschriftet | Abs. 2 S. 3 | „Jetzt kündigen" — ohne konkurrierenden zweiten Button |
| Sofortige elektronische Bestätigung mit Datum und Uhrzeit | Abs. 3 | E-Mail unmittelbar nach dem Absenden, aus einer Warteschlange mit Zustellprotokoll |
| Speicherbar auf dauerhaftem Datenträger | Abs. 3 | PDF der Kündigungserklärung, direkt herunterladbar |
| Die Erklärung wirkt, auch wenn Technik ausfällt | Abs. 4 / Abs. 6 | Kündigungsweg ohne JavaScript, eigene Laufzeit getrennt vom Dashboard, Zugriffssperre lässt im Störfall durch statt zu blockieren |
| Nachweis im Streitfall | Beweislast | Lückenloses Protokoll jeder Aktion mit Zeitstempel und Antwort des Zahlungsanbieters |
Rückgewinnung
Retention ist nicht verboten. Sie stand nur an der falschen Stelle.
Untersagt ist das Angebot im Kündigungsvorgang. Was danach kommt, ist gewöhnliche Kundenkommunikation — Ihr Angebot geht deshalb zeitversetzt per E-Mail hinaus, an einen Kunden, der bereits entschieden hat und zuhören kann.
Was je Zahlungsanbieter geht
Nimmt ein Kunde das Angebot an, nehmen wir die Kündigung bei Stripe und WooCommerce selbst zurück. Bei Mollie, GoCardless und Recharge wirkt eine Kündigung sofort und lässt sich technisch nicht zurücknehmen — dort melden wir Ihnen die Annahme, und Sie legen das Abo neu an.
Welche Angebotstypen zur Verfügung stehen, hängt ebenfalls am Anbieter. Karenzzeit und maximale Einlösungen pro Kunde gelten weiterhin.
- AblaufBeispiel
- Sekunde 0 Kündigung geht einErklärung entgegengenommen, nichts dazwischen
- Sekunde 1 Bestätigung per E-MailMit Datum, Uhrzeit, Beendigungszeitpunkt und PDF
- Sekunde 2 Kündigung wird ausgeführtBeim Zahlungsanbieter, protokolliert und wiederholungssicher
- Tag 3 Freiwillige Frage nach dem GrundÜberspringbar, blockiert nichts
- Tag 7 RückgewinnungsangebotEigene Mail, klar getrennt vom Kündigungsvorgang
- Monat 3 Rabatt endet automatischAuch bei Anbietern, die Fristen nicht selbst durchsetzen
Datenschutz und Souveränität
Ihre Kundendaten verlassen die EU nicht — auch nicht über Umwege.
Ein Werkzeug, das Rechtskonformität verspricht und dabei Endkundendaten durch einen US-Konzern schickt, ist keins. Datenresidenz in Frankfurt hilft nicht, wenn die Muttergesellschaft dem CLOUD Act unterliegt.
Wo alles läuft
- Betrieb vollständig auf eigener Infrastruktur bei Hetzner in Deutschland.
- Kein Vercel, kein AWS, kein Zapier, kein Analysedienst mit US-Mutter.
- Ausnahmen sind bewusst gewählt und europäisch: E-Mail-Versand und, wo eingesetzt, KI.
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gehört zum Vertrag, nicht zum Enterprise-Tarif.
Datensparsamkeit ist eingebaut, nicht nur dokumentiert
- Von Ihren Endkunden speichern wir nur, was der Kündigungsweg braucht.
- Antworten der Zahlungsanbieter werden vor dem Speichern redigiert — Namen und Adressen landen gar nicht erst in der Datenbank.
- Abgeschlossene Vorgänge werden automatisch anonymisiert; die Auswertung bleibt, der Personenbezug geht.
- Warteschlangen transportieren nur Referenzen, keine Inhalte.
Angebundene Abo-Systeme
Die Kündigung wird beim Anbieter tatsächlich ausgeführt, nicht nur bei uns vermerkt.
Häufige Fragen
Was Sie vor einer Entscheidung wissen sollten.
Ist das Rechtsberatung? Haften Sie, wenn ich abgemahnt werde?
Nein, das ist keine Rechtsberatung. Wir bauen den Kündigungsweg so, wie ihn § 312k BGB und das Urteil des BGH beschreiben, und legen offen, worauf sich jede einzelne Entscheidung stützt. Die Bewertung Ihres konkreten Auftritts — Beschriftungen, Erreichbarkeit, Ihre Vertragsarten — bleibt Sache Ihres Anwalts.
Wer Ihnen an dieser Stelle Rechtssicherheit verkauft, verkauft Ihnen etwas, das er nicht liefern kann.
Der BGH verhandelt im November über die Login-Pflicht. Was heißt das für mich?
Ob die Kündigungsschaltfläche hinter einem Login liegen darf, ist umstritten und beim BGH anhängig; verhandelt wird am 5. November 2026. Fällt die Entscheidung gegen die Login-Pflicht, genügt ein Link im Kundenbereich nicht mehr — dann braucht es einen öffentlichen Einstieg, auf dem sich der Verbraucher ohne Anmeldung selbst identifiziert.
Wir bauen diesen Einstieg, unabhängig vom Ausgang. Sie müssen dafür nichts ändern und nichts nachkaufen. Das ist auch der Grund, warum wir hier nicht behaupten, mit dem Umbiegen eines Links sei alles erledigt.
Verliere ich nicht genau die Umsätze, die die Angebote bisher gerettet haben?
Einen Teil davon, ja. Ein Angebot im Kündigungsvorgang wirkt stärker als eine Mail drei Tage später — das behaupten wir gar nicht anders. Nur ist dieses Angebot seit Juli 2026 untersagt, und der Preis dafür ist nicht eine niedrigere Rückhaltequote, sondern die Laufzeitbindung Ihres gesamten Bestands.
Was bleibt, ist die Rückgewinnung danach — und die trifft einen Kunden, der bereits entschieden hat und Ihnen zuhören kann, statt sich durchzuklicken.
Warum kein Plugin, kein iFrame, kein Skript?
Weil eine Kündigung nicht daran scheitern darf, dass ein Skript nicht lädt oder ein Blocker dazwischenfunkt. Der Kündigungsweg läuft über normale Formulare und kommt ohne JavaScript aus. Nebeneffekt: Die Einrichtung dauert Minuten statt Tage, weil nichts in Ihr Theme eingebettet werden muss.
Was, wenn Ihr Dienst ausfällt, während jemand kündigen will?
Der Kündigungsweg läuft getrennt vom Dashboard und wird nicht mit ihm zusammen neu gestartet. Die Sperre gegen Massenzugriffe lässt bei einer Störung durch, statt zu blockieren — ein Problem bei uns darf niemanden am Kündigen hindern.
Ist das Rückgewinnungsangebot nach der Kündigung wirklich zulässig?
Der BGH hat das ausdrücklich offengelassen. Untersagt ist das Angebot im Kündigungsvorgang — wo dieser Vorgang endet, sagt das Urteil nicht.
Wir wählen deshalb die zurückhaltendere Gestaltung: nicht auf der Abschlussseite unmittelbar nach dem Klick, sondern zeitversetzt per E-Mail, frühestens einen Tag später. Dieser Mindestabstand lässt sich nicht wegkonfigurieren.
Mein Angebot ist reines B2B. Betrifft mich das überhaupt?
§ 312k gilt für Verträge mit Verbrauchern. Reines B2B fällt heraus, Finanzdienstleistungen ebenfalls. Wenn Sie an beide verkaufen, betrifft es den Verbraucherteil — und diese Abgrenzung sollten Sie sich schriftlich geben lassen, bevor Sie sich darauf verlassen.
Vor dem Start
Wir richten die ersten Kunden persönlich ein.
Wir prüfen Ihren jetzigen Kündigungsweg gegen die sechs Punkte von oben und melden uns mit dem Ergebnis — auch wenn Sie danach nicht Kunde werden.
Keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter, jederzeit widerrufbar.